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Gut beraten beim Hinweisgeberschutz

Digitiales Hinweisgebersystem und anwaltliche Beratung aus einer Hand

Das rechtzeitige Erkennen von Compliance-Verstößen und der Schutz von hinweisgebenden Personen steigert nicht nur das Vertrauen in Ihr Unternehmen, sondern schützt auch vor finanziellen Schäden und Reputationseinbußen. Denn seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz sind Sie zur Bereitstellung einer Meldestelle von Verstößen gesetzlich verpflichtet.

Rechtsanwalt Fabian Tietz, ein erfahrener Ombudsanwalt, leitet in unserer Kanzlei die externe Meldestelle. Seit Jahren unterstützt er das Land Berlin in der Korruptionsbekämpfung und bei Verstößen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Als bundesweiter Komplettanbieter bieten wir Ihnen eine umfassende Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, einschließlich eines digitalen Meldesystems zur Integration in Ihre Compliance-Politik.