Teilen Sie uns Ihre Mitarbeiteranzahl mit und fordern Ihr individuelles Angebot an. Unser Service zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes und/oder der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
Kontakt
Mit uns bleiben Sie „compliant“
- Bereitstellung eines rechtssicheren Hinweisgebersystems
- Bestellung eines für Hinweisgeber erreichbaren Ombuds- bzw. Vertrauensanwaltes
- Einhaltung des Datenschutzes
- Verschlüsselte Kommunikation
- Möglichkeit für hinweisgebende Personen auf allen Kontaktkanälen Hinweise abgeben zu können (auch persönlich)
- Zielgerichtete und kostengünstige Umsetzung im Unternehmen
- Rechtliche Überprüfung der eingegangenen Hinweise auf Schlüssigkeit und Glaubhaftigkeit.
- Sechsmonatiger Report
- Compliance-Schulungen Ihrer Mitarbeiter
- Ein übersichtliches und transparentes Preismodell