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Fabian Tietz: Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung

Fabian Tietz ist Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung.

Auf Vorschlag des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herrn Dr. Dirk Behrendt, hat der Berliner Senat in seiner Sitzung vom 11.07.2017 der Neubesetzung des Amts des Vertrauensanwaltes zur Korruptionsbekämpfung in Berlin zugestimmt.

Rechtsanwalt Fabian Tietz steht seitdem Hinweisgebern beratend zur Seite. Er nimmt Hinweise für Fehlverhalten in der Berliner Verwaltung entgegen, bei denen es um Korruptionsstraftaten oder Taten zulasten der finanziellen Interessen des Landes Berlins geht.

Vertrauen

Jedem Hinweisgeber kann – sofern gewünscht – Vertraulichkeit zugesichert werden. Eine Verpflichtung des Vertrauensanwaltes, die Identität des Hinweisgebers preiszugeben, besteht ausdrücklich nicht. Ausnahmsweise besteht eine solche Verpflichtung nur dann, wenn der Hinweisgeber vorsätzlich falsch über wesentliche Tatsachen Hinweise gegeben hat. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Fabian Tietz aufgrund seiner Berufspflicht als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Beispiel Berlin

Die Korruptionsbekämpfung und -prävention in Berlin basiert auf dem so genannten 4-Säulen-Modell. Die vierte Säule ist dabei der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung. Der Vertrauensanwalt soll danach

  • beratend zum Schutz der Hinweisgeber tätig werden (z. B. Hinweis auf mögliche Anonymität, aber auch auf die Folgen, wenn keine Anonymität gewünscht wird);
  • prüfen, ob es sich um eine Falschaussage handeln könnte und
  • am Whistleblower-Schutz des Landes Berlin mitwirken.
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