Im Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, das auch als „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ bekannt ist. Am 1. Januar 2023 trat es in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Umweltstandards und Menschenrechte in ihren Lieferketten zu beachten. Es legt fest, welche Sorgfaltspflichten die Unternehmen und ihre Lieferanten einhalten müssen.